Sachkundenachweis zur Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie einen Hund führen oder halten wollen der aufgrund seiner Rasse zu den "gefährlichen Hunden" gehört, dies sind:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Kreuzungen mit o.a. Rassen
oder einen Hund führen oder halten wollen dessen Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (also durch eine Ordnungsbehörde oder einen Gerichtsbeschluss)
oder einen Hund der folgenden sogenannten bestimmten Rassen führen oder halten wollen
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu oder
- eine Kreuzung mit o.a. Rassen
benötigen Sie laut dem Landeshundegesetz NRW einen entsprechenden Sachkundenachweis.
Für diese Hunde benötigen Sie auch dann einen Sachkundenachweis, wenn Sie den Hund nur führen, d.h. mit dem Hund spazieren gehen.
Der Sachkundetest für "gefährliche Hunde" und für Hunde der genannten bestimmten Rassen kann nach Terminabsprache beim Veterinäramt abgelegt werden.
Zur Vorbereitung auf den Sachkundetest senden wir Ihnen auf Anfrage den jeweils aktuellen Fragenkatalog gerne zu. Beim Test wird Ihnen eine Auswahl von 38 Fragen aus diesem Katalog zur Beantwortung vorgelegt. Zum Bestehen des Tests müssen hiervon 27 Fragen vollständig richtig beantwortet werden. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, so kann sie wiederholt werden.
Wenn Sie Halter eines großen Hundes von einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Körpergewicht von mindestens 20 kg sind, benötigen Sie einen Sachkundetest für große Hunde, sogenannte 20/40er Hunde. Diese Sachkundeprüfung für große Hunde (40/20 Hunde) wird in der Regel durch autorisierte Tierärzte abgenommen. Eine Liste dieser Tierärzte, weitere Informationen und Fragebögen zur Übung finden Sie zum Beispiel bei der Tieraerztekammer Nordrhein.
Für alle weiteren Belange zum Landeshundegesetz NRW wie beispielsweise die
- Erlaubnis zur Hundehaltung oder
- Fragen zur Hundesteuer oder
- Anzeige von Beißvorfällen
wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Ordnungsamt, also in der Regel das Ordnungsamt Ihres Wohnortes, bzw. des Wohnortes des Hundehalters.