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Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr vorhanden (Verlust/Diebstahl)

Sie möchten eine Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II (früher Kraftfahrzeugbrief) wegen Verlust oder Diebstahl neu beantragen. Hierzu ist zwecks Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung die persönliche Vorsprache des in den Kraftfahrzeugpapieren eingetragenen Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin in der Zulassungsbehörde im Kreishaus in Bergisch Gladbach erforderlich. Bei Firmen ist die persönliche Vorsprache des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers notwendig.


Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der nachgenannten Unterlagen, da eine Bearbeitung ansonsten nicht möglich ist.

Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei einem Diebstahl des Kraftfahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbe-
  scheinigung Teil II benötigen wir von Ihnen zusätzlich noch eine Diebstahls-
  anzeige der Polizeibehörde

Hinweis
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.


Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 02202 / 13 2099.

 

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
25,80 € und 80,70 €.

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.


 

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

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