Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr vorhanden (Verlust/Diebstahl)
Sie möchten eine Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I (früher Kraftfahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl beantragen.
Dies können Sie persönlich oder durch eine beauftragte Person beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgesgtellt werden kann, wenn Unterlagen fehlen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Bei einem Diebstahl zusätzlich eine Diebstahlanzeige der Polizeibehörde
- gegebenenfalls Vollmacht
Die Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes ist nur erforderlich, sofern der abhanden
gekommene Kraftfahrzeugschein vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.
Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
12,00 € und 26,00 €.
Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
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