Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
Am 26.09.2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Für alle Interessierten stellt das Kreiswahlamt des Rheinisch-Bergischen Kreises allgemeine Informationen über den Ablauf der Wahl sowie über die Aufgaben des Kreiswahlleiters zur Verfügung.
Informationen über die Bundestagswahl gibt es auch in Einfacher Sprache und in Leichter Sprache (siehe unten unter Broschüren)
Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
Die gesetzliche Gesamtzahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag beträgt 598. Die Hälfte davon wird in Wahlkreisen gewählt. Dementsprechend beträgt die Zahl der Wahlkreise 299. Die andere Hälfte der Sitze wird aus Landeslisten vergeben.
Wahlkreise
In der Bundesrepublik gibt es insgesamt 299 Wahlkreise, die alle ca. 275.000 Einwohner umfassen und deren Grenzen sich an denen der Bundesländer orientieren. In Nordrhein-Westfalen liegen die Wahlkreise 87 bis 150. Der Rheinisch-Bergische Kreis trägt die Wahlkreisnummer 100.
Wahlvorschlag
Für die Direktwahl können Bewerber/innen von Parteien sowie von Wählergruppen und Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Diese müssen 18 Jahre alt sein. Parteikandidaten/innen müssen von einer Mitgliederversammlung nominiert werden. Von Wählergruppen oder Einzelpersonen Vorgeschlagene sowie Kandidaten/innen, deren Partei nicht mindestens 5 Abgeordnete in einem Land- oder im Bundestag hat, müssen 200 Unterstützungsunterschriften vorlegen. Aufgrund der Corona-Pandemie reicht bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 sogar eine Anzahl von 50 Unterschriften aus. Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 30.07.2021 über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge. Diese werden anschließend öffentlich bekannt gemacht. Die Kreiswahlvorschläge im Rheinisch-Bergsichen Kreis für die aktuelle Bundestagswahl können Anfang August 2021 unten in der Broschüre "Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2021 im Rheinisch-Bergischen Kreis" eingesehen werden.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen ist. Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können unter besonderen Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.
Wahlschablone für Blinde und Sehbehinderte
Zur kommenden Bundestagswahl werden Blinden und Sehbhinderten in NRW im Rahmen eines Pilotprojektes erstmalig die Inhalte der Stimmzettel einer Bundestagswahl über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Darüber hinaus stellen die Nordrhein-Westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände sog. Wahlhilfepakete zur Verfügung. Die Wahlhilfepakete enthalten eine Wahlschablone sowie eine Akustik-CD. Die Wahlschablone kann an den Stimmzettel, der durch eine abgeschnittene Ecke oben rechts gekennzeichnet ist, angelegt werden. Die Akustik-CD enthält eine Anleitung zur Handhabung der Schablone und den Stimmzettelinhalt des betreffenden Wahlkreises. Mitgliedern der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW werden ihre Wahlhilfepakete ab ca. Mitte August automatisch zugesandt. Blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können die Wahlhilfepakete zu gegebener Zeit telefonisch anfordern unter der Rufnummer 0231 / 55 75 90 0.
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter
www.bsvw.org/wahlen.
Stimmzettel
Auf der rechten Seite des Stimmzettels sind zunächst die kandidierenden Parteien aufgeführt, die bereits über Sitze im Bundestag verfügen. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel orientiert sich an der Anzahl der Zweitstimmen bei der letzten Bundestagswahl. Alle übrigen Landeslisten folgen in alphabetischer Reihenfolge. Die Reihenfolge der Direktwahl-Kandidaten/innen auf der linken Seite richtet sich nach den Landeslisten. Sonstige Vorschläge aus dem Wahlkreis schließen sich an. Damit man sich vorab mit den Parteien und Kandidaten vertraut machen kann, ist unten unter der Rubrik Broschüren ein Stimmzettelmuster hinterlegt.
Erst- und Zweitstimme
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme (linke Seite des Stimmzettels) wird der/die Direktkandidat/Direktkandidatin des Wahlbezirks gewählt. Das Mandat erhält, wer die meisten Stimmen bekommen hat. Eine absolute Mehrheit ist nicht erforderlich. Mit der zweiten Stimme (rechte Seite des Stimmzettels) wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Stimmen für die Landesliste werden im Verhältnis gewichtet.
Stimmabgabe
Allen Wahlberechtigten geht rechtzeitig vor der Wahl durch ihre Wohngemeinde eine Wahlbenachrichtigungskarte zu, die auf das zuständige Wahllokal hinweist. Das Wahllokal ist im Regelfall bequem zu Fuß zu erreichen. Es kann während der bundeseinheitlichen Wahlzeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr aufgesucht werden. Für den ordnungsgemäßen Ablauf sorgt dort der Wahlvorstand. Dieser besteht aus mehreren Wahlhelfern, die entsprechend geschult wurden. Der Wahlvorstand händigt jedem Wahlberechtigten einen Stimmzettel aus. Um einen Abgleich mit dem Wählerverzeichnis vorzunehmen und damit sicherzustellen, dass jede Person nur einmal wählt, sollten Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte nicht vergessen werden. Mit dem Stimmzettel begibt sich der Wähler in die Wahlkabine. Nach der Stimmabgabe ist der Stimmzettel zu falten und anschließend in die Wahlurne zu werfen. Damit ist für den Wähler der eigentliche Wahlakt beendet.
Briefwahl
Es gibt die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben oder am Wahltag in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises (Rheinisch-Bergischer Kreis) zu wählen. Einen entsprechenden Antragsvordruck enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Briefwahl kann auch per Telefax oder E-Mail bei der Wohngemeinde beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Stimmauszählung
Nach Schließung der Wahllokale beginnen die Wahlvorstände mit der Auszählung. Die Ergebnisse werden an die Gemeindeverwaltungen weitergeleitet. Dort werden alle Ergebnisse getrennt nach Erst- und Zweitstimmen zusammengefasst und an den Kreiswahlleiter übermittelt. Der Kreiswahlleiter bündelt die Ergebnisse aller Kommunen und erhält so den/die gewählte/n Direktkandidaten/in. Über den Landeswahlleiter geht das Ergebnis dann an den Bundeswahlleiter. Dieser ermittelt, wie viele Sitze aus den Landeslisten den Parteien zufallen.
Wahlhelfer
Wahlhelfer sind Personen, die bei politischen Wahlen den Wahlvorstand unterstützen. Sie teilen Stimmzettel in den Wahllokalen aus und stellen die ordnungsgemäße Wahl sicher. Nach Beendigung der Wahlzeit zählen sie die Stimmzettel aus, um im Anschluss für den Wahlbezirk das Wahlergebnis festzustellen. Die Städte und Gemeinden sind bei jeder Wahl auf die Mithilfe von Wählerinnen und Wählern als Wahlhelfer angewiesen. Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld). Informationsvideos zum Ablauf des Wahltags, der Stimmenauszählung und dem Wahlvorstand können Sie hier einsehen. Sofern Sie Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer/in haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Ihrer Stadt/Gemeinde.
Der Kreiswahlleiter im Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter werden von der Bezirksregierung ernannt. Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl im Rheinisch-Bergischen Kreis ist Herr Landrat Stephan Santelmann. Die Funktion des stellvertretenden Kreiswahlleiters übt Herr Kreisdirektor Dr. Erik Werdel aus.
Kreiswahlamt
Mit der organisatorischen Abwicklung der Aufgaben des Kreiswahlleiters ist das Amt Kommunalaufsicht beauftragt, das damit gleichzeitig die Funktion des Kreiswahlamtes ausübt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreiswahlamtes stehen Ihnen während der allgemeinen Dienstzeit für alle Fragen rund um die Wahl zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie das Kreiswahlamt auch persönlich aufsuchen. Damit für Ihren Besuch im Kreishaus ausreichend Zeit zur Verfügung steht, ist eine vorherige Terminabsprache empfehlenswert.
Rechtsgrundlagen
Über den Bundeswahlleiter stehen die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zur Verfügung.
Frühere Wahlergebnisse
Die Ergebnisse der Bundestagswahlen 2013 und 2017 finden Sie unten unter Broschüren. Die Ergebnisse früherer Wahlen finden Sie hier .