Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Grundbuch Auskunft

Die Amtsgerichte führen die Grundbücher für das Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises.


Das Amtsgericht Wermelskirchen führt das Grundbuch für die Stadt Wermelskirchen.
Das Amtsgericht Leverkusen führt das Grundbuch für Leichlingen und Burscheid.
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach führt das Grundbuch für die übrigen Kommunen
im Rheinisch-Bergischen Kreis: Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath, Rösrath.

Unter Zusätzliche Infos finden Sie die Anträge für einen Grundbuchausdruck und für eine Grundbuchberichtigung.

 

Letzte Aktualisierung: 30.03.2021

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück