Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist das Veterinäramt zuständige Behörde für die Beprobung im Rahmen der Fleischuntersuchung von Schlachtkörpern von Hausschweinen, Pferden, Wildschweinen, Zuchtwild und frei lebendem Wild, die Träger von Trichinellen sein können.
Jäger, auf die die Trichinenprobenentnahme gemäß der Tierischen Lebensmittel-ÜberwachungsVO (TierLMÜV) übertragen worden ist, können die Proben (mindestens 5 g Muskelfleisch plus Wildursprungsschein) entweder direkt im Veterinäramt oder in den Wildsammelstellen Burscheid oder
Untereschbach abgeben. Dies gilt aber nur, wenn der Wohnort des Jägers/der Jägerin oder der Erlegungsort des Tieres im Rheinisch-Bergischen Kreis oder der Stadt Köln liegt. Proben von "außerhalb" werden nicht untersucht.
Die Untersuchung erfolgt in der Regel am Montag und Donnerstag.
Die Tiere dürfen erst nach abgeschlossener Untersuchung verwertet werden.
Abweichende Zeiten der Untersuchung zu Feiertagen entnehmen Sie bitte der Anlage unter dem Menüpunkt "Broschüren"