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Ihr Behördenlotse

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Rotes Dauerkennzeichen für gewerbliche Zwecke

Sie möchten ein rotes Dauerkennzeichen für KFZ-Hersteller, KFZ-Händler oder Kfz-Werkstätten beantragen.



Für den erstmaligen Antrag und für die anschließende Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens ist Ihre persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde notwendig. Den erforderlichen Antrag erhalten Sie online (siehe "Formulare"). Sie können diesen natürlich auch weiterhin in der Zulassungsbehörde oder in den Servicebüros  abholen.

Bitte beachten Sie, dass das rote Dauerkennzeichen nicht zugeteilt werden kann, wenn Unterlagen fehlen.
Zusätzlich erfolgt eine Betriebsbesichtigung durch einen Außendienstmitarbeiter. Erst nach erfolgreicher Betriebsbesichtigung und Prüfung aller Unterlagen, wird Ihnen das rote Dauerkennzeichen befristet zugeteilt.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Scholzen in Bergisch Gladbach (02202/132451) innerhalb der entsprechenden Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Hinweis
Die roten Dauerkennzeichen für gewerbliche Zwecke gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht daher kein Anspruch auf Anerkennung bei grenzüberschreitenden Fahrten.

Unterlagen

- Elektronische Versicherungsbestätigung nach §23 FZV (EVB) 
- Nachweis zur Person (Personalausweis/Pass)  
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Bei einem KFZ-Handel die schriftliche Nutzungsgenehmigung
  der zuständigen Bauaufsichtsbehörde für die angegebenen Stellplätze
- Miet- oder Pachtvertrag bei angemieteten Stellplätzen
- Bei Ausübung des KFZ-Handwerks die schriftliche Nutzungsgenehmigung
  der zuständigen Bauaufsichtsbehörde für die Werkstatt
- Selbstauskunft aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal
  (www.vollstreckungsportal.de)
- Führungszeugnis der Belegart "0" des Gewerbebetreibenden bzw.
  Firmeninhabers. Das Führungszeugnis erhalten Sie bei Ihrem
  zuständigen Bürgerbüro (siehe rechts "Verwandte Services")
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
90,60 € und 275,00 €.

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.

 

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

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