Sie haben in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes eine Fahrerlaubnis erworben und möchten diese in einen deutschen EU-Kartenführerschein umschreiben lassen?
Voraussetzung hierfür ist ein Antrag auf Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis.
Um lange Anfahrtswege zu sparen und besonders auch im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit, besteht im Rheinisch-Bergischen Kreis die Möglichkeit den Antrag hierfür heimatnah in Ihrem zuständigen Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung zu stellen. Die dortigen Kolleginnen und Kollegen nehmen Ihre Unterlagen entgegen und leiten diese zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises weiter.
Eine direkte Antragstellung bei der Führerscheinstelle ist nicht möglich.
Nachdem Ihr deutscher EU-Kartenführerschein gefertigt wurde, erhalten Sie von der Führerscheinstelle eine Aufforderung, diesen abzuholen. Eine Aushändigung kann nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins erfolgen, da dieser an den Ausstellungsstaat zurück geschickt werden muss.
Weitere Hinweise zu Ihrer Ausländischen Fahrerlaubnis können Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums entnehmen, die weiter unten verlinkt ist. Hier finden Sie auch ein Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland, die es auch in verschiedene Sprachen gibt.
Unterlagen
- Ausländischer Führerschein
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), höchstens zwei Jahre alt
Falls die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE umgeschrieben werden sollen, können im Einzelfall weitere Unterlagen nachgefordert werden.