Immissionsschutz - Beschwerden beim Betrieb von Anlagen
Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden bei Immissionen, die durch den Betrieb von Anlagen entstehen.
Die Überwachungsaufgaben im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes erstrecken sich auf mögliche schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes wie z.B.:
- Geräusche
- Luftverunreinigung
- Elektromagnetische Felder
- Lichtimmissionen
- Geruchsentwicklungen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Für Fragen und Beschwerden in diesem Zusammenhang ist die Untere Umweltschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig. Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre Beschwerde vorzutragen:
Was passiert nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der Behörde:
1.) |
Der Eingang wird Ihnen bestätigt (telefonisch, postalisch oder per E-Mail) |
2.) |
Ermittlungen zu dem von Ihnen vorgebrachten Sachverhalt werden eingeleitet |
3.) |
Nach Abschluss der Ermittlungen wird über Erheblichkeit/evtl. Maßnahmen entschieden |
4.) |
Sie bekommen eine Mitteilung über das Ergebnis der Ermittlungen |
Hinweis zum verhaltensbezogenen Immissionschutz:
Kann das unmittelbare menschliche Verhalten Immissionen mindern oder vermeiden (z.B. unnötiges Laufenlassen von Motoren, Außengastronomie, Partylärm, Grillfeiern, bellende Hunde, unzulässiger Betrieb von Rasenmähern), wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde - siehe Verwandte Services.
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