Umweltschutz
Umweltschutz
Wasser, Luft und Boden sind bedeutsame Umweltmedien und Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen. Der Schutz dieser Umweltmedien ist Aufgabe des Amtes.
Der Gewässerschutz umfasst alle Regelungen die notwendig sind, um sicherzustellen, dass Wasser immer in ausreichender Menge und guter Qualität zur Verfügung steht. Dazu werden die Abwasserbeseitigung geregelt, Anlagen überwacht, Flüsse und Seen sowie das Grundwasser bezüglich der Nutzung, Struktur und Qualität beurteilt und bewirtschaftet. Ziel ist es, die Gewässer als Bestandteil von Natur und Landschaft zu erhalten und dort wo sie nachteilig verändert sind, wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuversetzen.
Anlagen des Gewerbes und der Industrie können Immissionen, d.h. Lärm, Luftbelastungen oder Erschütterungen in ihrer Nachbarschaft verursachen. Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, solche Umwelteinwirkungen schon bei der Genehmigung von Anlagen zu verhindern. Bestehende Anlagen unterliegen der Überwachung, dabei werden u.a. Lärmmessungen durchgeführt und Abgasmessungen angeordnet.
Unsere Böden sind vielfältigen Nutzungen unterworfen. Damit unsere Böden auch in Zukunft noch ihre Funktionen wahrnehmen können, ist im Rahmen des Bodenschutzes Vorsorge zu betreiben. Dazu sind schädliche Bodenveränderungen, wie z.B. Altlasten, zu ermitteln, zu untersuchen und bei Bedarf zu sanieren. Gemeinsam mit der Landwirtschaft sind bodenschonende Nutzungen, die die Bodenfruchtbarkeit erhalten, anzustreben. Im Übrigen sind alle dazu aufgerufen, mit unseren Böden sparsam umzugehen. Ein versiegelter Boden kann seine Funktion nicht mehr wahrnehmen.
Die Abfallüberwachung hat sich die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zum Ziel gesetzt.
Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung
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