Halter- und Versicherungsauskunft
Wenn Sie Auskünfte über Halter- und Versicherungsdaten benötigen, dürfen diese nur dann bekannt gegeben werden, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin darlegt, dass die Daten benötigt werden, um Rechtsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder einer Privatklage wegen Verkehrsverstößen stehen. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage unter Angabe des Kennzeichens und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes an folgende Anschrift:
Rheinisch-Bergischer Kreis
Zulassungsbehörde
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Sie können den Antrag auch persönlich vorlegen.
Telefonische Anfragen können von der Zulassungsbehörde nicht beantwortet werden.
Gebühren
Die Gebühr für diese Dienstleitung beträgt 5,10 €.
Sie können bei persönlicher Vorsprache bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen, ansonsten erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
zurück