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Fahrerlaubnis wiedererteilen

Sie möchten Ihre entzogene Fahrerlaubnis wiedererlangen?


Voraussetzungen:
Der Antrag wird im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde gestellt - siehe rechts unter Verwandte Services.
Ihre Unterlagen werden von dort zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet. Dort erhalten Sie ,sofern Sie Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedererlangt haben Ihre Fahrerlaubnis erteilt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde helfen Ihnen gerne weiter und teilen Ihnen telefonisch mit, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden.
 

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde sind, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren zu erheben. Einzelnennungen sind daher nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2022

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