Veranstaltung - Ausnahme an Sonn- und Feiertagen
Sie möchten an einem Sonn- oder Feiertag eine Veranstaltung durchführen und brauchen hierfür eine Ausnahmegenehmigung.
Nach dem Feiertagsgesetz sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes bestimmte Veranstaltungen verboten, zum Beispiel öffentliche Auf- und Umzüge oder Sportveranstaltungen. Bei Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses können Ausnahmen zugelassen werden, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist.
Die Ausnahmegenehmigung kann formlos mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Beschreibung über den Ablauf der Veranstaltung
- eventuell Stellungnahme der Kirchengemeinde
Gebühren
zwischen € 20,- und € 100,-
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