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Das Kreiskulturlandschaftsprogramm als Instrument des Vertragsnaturschutzes

Das Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP) ist ein Förderprogramm im Bereich der flächenbezogenen Landwirtschaft, das die flächendeckende Erhaltung einer als erhaltenswert eingestuften Kulturlandschaft durch eine bestimmte Art der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung (Extensive Landwirtschaft, Ökologische Landwirtschaft, Landschaftspflege) finanziell unterstützt.


Zur Erschließung der Fördermittel der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen für den Vertragsnaturschutz hat der Kreis zum Erhalt schützenswerter Grünlandflächen das Kreiskulturlandschaftsprogramm aufgestellt.

Das Kreiskulturlandschaftsprogramm enthält folgende Bewirtschaftungspakete der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz:

  1. Extensive Ackernutzung
  2. Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland
  3. Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen mit oder ohne extensive Unternutzung
  4. Heckenpflege

Die Beantragung entsprechender Fördergelder ist für Flächen möglich, die innerhalb der Förderkulisse des Kreiskulturlandschaftsprogramms liegen. Die Kulisse umfasst:

  • Naturschutz- und FFH-Gebiete
  • Gesetzlich geschützte Biotope
  • Biotopverbundflächen
  • Flächen mit Festsetzungen in den Landschaftsplänen
  • weitere durch Kreistagsbeschluss festgelegte Bereiche

Die Förderkulisse des Kreiskulturlandschftsprogramms kann HIER eingesehen werden. Streuobstbestände (ab 10 hochstämmigen Obstbäumen) sind kreisweit förderfähig.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat zur Umsetzung des Kreiskulturlandschaftsprogramms die Biologische Station Rhein-Berg beauftragt, Verträge mit den Landwirtinnen und Landwirten vorzubereiten. 

Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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