Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Eine nachhaltige Abfallwirtschaft sollte Ressourcen durch abfallarme Produktion schonen. Durch eine verstärkte Wiederverwendung, einem forcierten Recycling und einer fortschreitenden Verwertung, können Abfälle in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Allerdings dürfen dabei umwelt-
oder gesundheitsschädliche Schadstoffe nicht im Stoffkreislauf angereichert werden und müssen einer Ausschleusung unterliegen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie eine Reihe weiterer Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes bilden den gesetzlichen Rahmen für eine ordnungsgemäße Kreislaufwirtschaft.
Wesentliche Aufgaben der Kreisverwaltung für das Themenfeld der Abfall- und Kreislaufwirtschaft sind:
- Genehmigungsverfahren von Abfallanlagen und Deponien der Deponieklasse 0
- Überwachung von Bau- und Abbruchmaßnamen, Abfallanlagen, Abfallströmen, Deponien sowie
- Betrieben hinsichtlich abfallrechtlicher Bestimmungen.
- Anzeigeverfahren nach §18 und §53 KrWG
- Erlaubnisverfahren nach §54 KrWG
- Erteilung von Abfallerzeugernummern
- Bearbeitung von Beschwerden bei illegalen Abfallablagerungen auf privaten Grundstücken
- Überwachung zur Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes
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