Mit dem Hund durch Naturschutzgebiete
Ein Ratgeber für Hundehalter
Die Landschaft im Rheinisch-Bergischen Kreis ist sowohl bei Fahrradfahrern, Wanderern als auch bei Spaziergängern und ihren vierbeinigen Begleitern sehr beliebt. Die Naturschutzgebiete sind aber vor allem Lebensraum für seltene Pflanzen und ein Rückzugsort für viele Tierarten. Die Gebiete stehen daher unter strengem Schutz und dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Die vielfältigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung stoßen in Naturschutzgebieten daher an ihre Grenzen. Neben Toleranz und Rücksichtsnahme gegenüber den Bedürfnissen der anderen Besucher gelten hier besondere Regeln zum Schutz der Pflanzen und Tierwelt.
Eine der wichtigsten davon ist die Leinenpflicht für Hunde, die in allen Naturschutzgebieten gilt. Die Leine darf maximal eine Länge von 1,80 m haben.
Weitere Informationen können Sie der Broschüre "Mit dem Hund durch Naturschutzgebiete - ein Ratgeber für Hundehalter" entnehmen. Diese finden Sie unter der Überschrift Broschüren.
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