Fahrzeug abmelden
Sie können Ihr Fahrzeug persönlich oder durch eine beauftragte Person abmelden.
Dies können Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug nicht abgemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Kennzeichenschild(er)
- gegebenenfalls einen Verwertungsnachweis
Wenn Sie Ihr Altauto verschrotten möchten, können Sie es einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb überlassen, wo das Fahrzeug umweltgerecht zerlegt wird. In diesem Fall ist ein durch die Annahmestelle oder den Demontagebetrieb ausgestellter Verwertungsnachweis und der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Bei Verlust oder Diebstahl des Kraftfahrzeugscheines muss der Kraftfahrzeugbrief vorgelegt werden.
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.
Die Kosten für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen 7,00 € und 18,00 €.
Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
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