Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Sie können Ihren Namen in den Fahrzeugpapieren persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ändern lassen.
Dies können Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Name in den Fahrzeugpapieren nicht geändert werden kann, wenn Unterlagen fehlen.
Unterlagen
- Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein
- geänderter Personalausweis oder Reisepass
Sollte der Personalausweis oder der Reisepass noch nicht geändert sein, benötigen Sie
zusätzlich die Heiratsurkunde
- bei Firmen/Selbständigen geänderter Handelsregisterauszug beziehungsweise
Gewerbeanmeldung
- gegebenenfalls eine Vollmacht
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.
Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen 11,00 € und
36,30 €.
Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
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