Geschwindigkeitsmessungen an Gefahrenstellen sollen helfen, den Straßenverkehr sicherer zu machen.
Die Geschwindigkeitsüberwachung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme im Sinne der Verkehrserziehung. Sie dient insoweit ausschließlich dem Ziel, der Unfallgefahr wegen überhöhter Geschwindigkeit so weit wie möglich entgegen zu wirken.
Hierzu werden stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessstellen an so genannten Gefahrenstellen eingerichtet.
Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Schulen, Spielplätze, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich Schutzbedürftige Personen befinden.
Die Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Überwachung werden von der Verkehrslenkung im Einvernehmen mit der Polizei festgelegt.
Der Rheinisch-Bergische Kreis ist für die gesamte Geschwindigkeitsüberwachung in den Kommunen zuständig, ausser im Stadtgebiet Bergisch Gladbach -> siehe Verwarnungs/ -Bußgeld fließender Verkehr unter Verwandte Services.