Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Geschwindigkeits-Überwachung

Geschwindigkeitsmessungen an Gefahrenstellen sollen helfen, den Straßenverkehr sicherer zu machen.


Die Geschwindigkeitsüberwachung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme im Sinne der Verkehrserziehung. Sie dient insoweit ausschließlich dem Ziel, der Unfallgefahr wegen überhöhter Geschwindigkeit so weit wie möglich entgegen zu wirken.
Hierzu werden stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessstellen an so genannten Gefahrenstellen eingerichtet.
Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Schulen, Spielplätze, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich Schutzbedürftige Personen befinden.
Die Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Überwachung werden von der Verkehrslenkung im Einvernehmen mit der Polizei festgelegt.

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist für die gesamte Geschwindigkeitsüberwachung in den Kommunen zuständig, ausser im Stadtgebiet Bergisch Gladbach -> siehe Verwarnungs/ -Bußgeld fließender Verkehr unter Verwandte Services.

Letzte Aktualisierung: 18.11.2024

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück