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Bauen in Wasserschutzgebieten

Erteilung einer Genehmigung, Befreiung oder Zustimmung für bauliche Anlagen in Wasserschutzgebieten


Zum Schutze von Trinkwassergewinnungsanlagen (Talsperren und Grundwasserwerke) sind im Rheinisch- Bergischen Kreis nachfolgend aufgeführte Wasserschutzgebiete festgesetzt  worden:

- Panzer- und Eschbachtalsperre (Wermelskirchen) 
- Sengbachtalsperre (Wermelskirchen, Leichlingen, Burscheid)
- Dhünntalsperre, Sülzüberleitung (Wermelskirchen, Kürten, Odenthal)
- Köln- Höhenhaus (Bergisch Gladbach - Nußbaum/Schildgen)
- Erker Mühle (Bergisch Gladbach - Moitzfeld, Bensberg, Frankenforst)
- Refrath (Bergisch Gladbach - Refrath, Frankenforst, Gronau)
- Naafbach (Overath) 

Nähere Auskünfte hierzu erhalten sie bei uns und bei der Bezirksregierung unter www.bezreg-koeln.nrw.de (Thema Umwelt/Arbeitsschutz, Dezernat 54).

Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung bestimmte Vorhaben und Handlungen verboten oder stehen unter dem Genehmigungsvorbehalt. Dies alles ist in der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung geregelt.
Konkrete Auskünfte hierzu erhalten Sie bei uns.
In den Wasserschutzgebieten sind bauliche Maßnahmen (z.B. Errichtung von Gebäuden) genehmigungspflichtig. Die Beteiligung der Unteren Umweltschutzbehörde erfolgt in den meisten Fällen über das zuständige Bauamt im Baugenehmigungsverfahren , so dass ein separater Antrag nicht erforderlich wird.  
Bei eigenständigen Genehmigungsverfahren kann ein formloser Antrag gestellt werden. Bitte fügen Sie dann nachfolgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung bei:

  • - Auszug aus der deutschen Grundkarte ( Maßstab 1:5000)
  • - Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte (betroffene Gemarkung, Flur,Flurstück(e))
  • - Darstellung der baulichen Anlagen
  • - Erläuterungsbericht 
  • - Angabe der Baukosten 

Eine Kartenanwendung der Wasserschutzgebiete finden Sie unter Zusätzliche Infos

Gebühren

Bei der Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren fallen hier keine Gebühren an.
Bei den eigenständigen Genehmigungsverfahren beträgt die Gebühr zwischen 100,- und 2.500,- Euro. 

Letzte Aktualisierung: 08.07.2022

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