Gehörlose Menschen können teilweise nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, da sie die gesprochene Sprache nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Mit dem Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen lässt sich diese Barriere überwinden. Wenn gehörlose Personen für ein Beratungsgespräch jemanden benötigen, um in Gebärdensprache zu dolmetschen, können die Kosten hierfür vom Rheinisch-Bergischen Kreis übernommen werden.
Den Antrag und die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung finden Sie unter Formulare. Weitere Informationen hierzu finden Sie im beigefügten Flyer unter Broschüren.
Hinweis für gemeinnützige Träger und Veranstalter:
Planen Sie eine inklusive Veranstaltung, an der auch gehörlose Menschen teilnehmen werden, können Sie auch als Veranstalter eine Kostenübernahme beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Amt für Soziales und Inklusion.