Fahrerschulung B 96 / B 196 eintragen
Sie haben an einer Fahrerschulung gem. § 6a oder § 6b Fahrerlaubnisverordnung teilgenommen und möchten diese nun in Ihren Führerschein eintragen lassen?
Zur Eintragung der Schlüsselzahlen B 96 (Anhänger-Fahrerschulung) oder B 196 (Kraftrad-Fahrerschulung) in Ihren Führerschein, ist hierfür persönlich ein Antrag in der Führerscheinstelle zu stellen. Die Eintragung kann nur durch Bestellung eines neuen Führerscheindokumentes bei der Bundesdruckerei vorgenommen werden.
Sofern Sie daran interessiert sind, schnellstmöglich von der Fahrerschulung Gebrauch zu machen, besteht die Möglichkeit Ihnen einen gebührenpflichtigen, vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung auszustellen. Dies können Sie bei Vorsprache entsprechend angeben.
Die Antragstellung erfolgt persönlich, in der Fahrerlaubnisbehörde. Bitte vereinbaren Sie hierzu, über das Terminbuchungstool, einen Termin.
Hinweis
Falls Ihr Papierführerschein nicht vom Rheinisch-Bergischen Kreis ausgestellt wurde, sind Sie aufgefordert, bei der letzten ausstellenden Führerscheinstelle eine so genannte Karteikartenabschrift anzufordern. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus dem örtlichen Führerscheinregister.
Ein Anschriftenverzeichnis aller Führerscheinstellen finden Sie unter dem Punkt Broschüren.
Unterlagen
- Bescheinigung über die Fahrerschulung im Original
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), höchstens zwei Jahre alt
- Führerschein im Original
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) im Original
Gebühren
- 63,90 EUR (bei gleichzeitigem Umtausch eines noch unbefristeten Papier- oder EU-Kartenführerschein)
- 48,60 EUR (wenn ein befristeter EU-Kartenführerschein vorliegt)
In Einzelfällen kann die tatsächliche Gebührenhöhe geringfügig abweichen.
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