Parkausweis für soziale Dienste
Parksondererlaubnis für den Regierungsbezirk Köln oder für gesamt Nordrhein-Westfalen
Soziale Dienste, die Ihren Hauptsitz in Burscheid, Kürten oder Odenthal haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderregelung zum Parken für den Regierungsbezirk Köln oder für gesamt Nordrhein-Westfalen erhalten.
Soziale Dienste mit einem Hauptsitz in den Städten Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen müssen sich an diese Stadtverwaltungen wenden.
Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Broschüre.
Unterlagen
- ein ausgefüllter Antrag (siehe unter Formulare),
- eine Kopie der Gewerbeanmeldung und
- Kopien der Kfz-Scheine (für die Fahrzeuge, für die eine Ausnahmegenehmigung beantragt
wird).
Gebühren
Regierungsbezirk Köln:
160,00 Euro/Jahr für jede Ausnahmegenehmigung
Land Nordrhein-Westfalen:
175,00 Euro/Jahr für jede Ausnahmegenehmigung
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
zurück