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Wann wird der Krisenstab aktiviert?

Aktivierung des Krisenstabes des Rheinisch-Bergischen Kreises


Der Krisenstab ist jederzeit aktivierbar.
Die Aktivierung ist bei Großeinsatzlagen und Katastrophen erforderlich, da aufgrund des besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinaus gehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf besteht.

Auch unterhalb dieser Schwelle kann der Krisenstab bei komplexen und schwierigen Aufgaben eingesetzt werden, wenn beispielsweise
• die koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Ämter/Behörden erforderlich ist,
• eine koordinierte und ämterübergreifende Information der Bevölkerung notwendig ist oder
• eine Vielzahl von unterschiedlichen Informationen zu bewerten und auf dieser Grundlage abgestimmte Entscheidungen zu treffen sind.

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 15.05.2024

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