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Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Rheinisch-Bergischen Kreis ein jährliches Fahrdienstbudget, welches sie für Fahrten mit Mietwagen, Taxen oder Spezialfahrzeugen (Behinderten-Transportwagen mit Rampe oder Hebebühne) bei unseren Fahrdienstpartnern einsetzen können.


Das Ziel des Fahrdienstes ist es, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Kontakt zu ihrer Umwelt sowie die Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern und auch zu fördern.
Als Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden insbesondere verstanden:

  • Besuche bei Verwandten und Freunden
  • die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder der Kultur dienen
  • sowie die Erledigung von Besorgungen oder geschäftlichen Angelegenheiten.

Die Nutzung des Fahrdienstes erfolgt auf Antrag, das Antragsformular finden Sie unter Formulare.

Diese Leistung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe und ist einkommens- und vermögensabhängig. Eine der Voraussetzungen für die Antragstellung ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung).

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen Ihnen gern!

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

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