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Vaterschaftsanerkennung

Ist ein Kind außerhalb einer Ehe geboren, muss die Vaterschaft amtlich festgestellt werden.


Die Vaterschaft kann festgestellt werden

- beim örtlichen Jugendamt (Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zuständig für Burscheid, Kürten und Odenthal. Die Angebote der weiteren Jugendämter finden Sie hier.) 

- beim Standesamt (wir leiten Sie weiter auf das Angebot Ihrer Kommune)

- durch Gerichtsbeschluss.

Ist der Kindesvater nicht bereit, die Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter Hilfe vom Jugendamt beanspruchen.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2024

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