Menschen mit Behinderungen können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.
Voraussetzungen: siehe Broschüre "Parken für Menschen mit Behinderungen"
Erforderliche Unterlagen:
1. Für Antragsteller mit den Merkmalen "aG" für außergewöhnlich Gehbehindert oder "Bl"für Blind, beziehungsweise für Antragsteller mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie:
- Antrag (mit außergewöhnlicher Gehbehinderung)
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis
- aktuelles Lichtbild
2. Für Antragsteller ohne die Merkmalen "aG" für außergewöhnlich Gehbehindert oder "Bl" für Blind:
- Antrag (ohne außergewöhnlicher Gehbehinderung)
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis
Weitere Details bitte ich der beigefügten Broschüre zu entnehmen.
Wenn Sie in Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Leichlingen oder Wermelskirchen wohnen, wählen Sie Ihre Kommune in der Kommunenkarte unter "Verwandte Services".