Es ist ausdrücklicher Wille des Verordnungsgebers, dass Verkehrsteilnehmer weniger als bisher auf Verkehrszeichen treffen sollen. Das Aufstellen von Verkehrszeichen ist nur dann notwendig, wenn die allgemein geltenden und von allen Verkehrsteilnehmern zu beachtenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung einer besonderen Verkehrssituation nicht gerecht werden.
Zu den Verkehrszeichen gehören neben den Schildern auch die Ampelanlagen.
Bitte teilen Sie Ihr Anliegen formlos mit Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch dem Sachgebiet Verkehr mit.
Wenn sich Ihr Anliegen bezüglich Verkehrszeichen nicht auf die Stadtgebiete von Burscheid, Kürten oder Odenthal bezieht, wählen Sie hier rechts die Dienstleistung Verkehrszeichen aufbauen bzw. abbauen (außer Burscheid, Kürten, Odenthal).