Zahnärztliche Reihenuntersuchung
Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge führt der zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen durch.
Die Untersuchungen erfolgen nur, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.
Falls eine weitergehende Untersuchung oder Behandlung des untersuchten Kindes für sinnvoll gehalten wird, wird dies den Eltern auf einem Infoblatt mitgeteilt, das dem Kind nach der Untersuchung mitgegeben wird. Die Behandlung kann dann durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt eigener Wahl erfolgen.
Die Reihenuntersuchungen sind kostenlos.
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