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Ihr Behördenlotse

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Möchten Sie einen Personenbeförderungsschein erwerben?


Voraussetzungen zum Erwerb eines Personenbeförderungsscheines!

Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:
Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw für Ferienziel-Fahrten, Pkw im Linienverkehr oder ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr. Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen können, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Hierzu ist ein Antrag im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu stellen - siehe rechts unter Verwandte Services.

Ihre Antragsunterlagen werden vom dortigen Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet. Von hier erhalten Sie, soweit alle rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Broschüre "Auskunft zur Personenbeförderung"

Seit dem 02.08.2021 ist die bisherige Ortskenntnisprüfung weggefallen. Stattdessen soll zukünftig ein sogenannter Fachkundenachweis erbracht werden. Aktuell werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und dann umgesetzt. Bis dahin gibt es keine Zugangsbeschränkungen für den Erwerb eines Personenbeförderungscheins.

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde sind, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren zu erheben. Einzelnennungen sind daher nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Letzte Aktualisierung: 13.06.2022

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