Bauen an Gewässern
Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Anlagen in und an Gewässern
Das Errichten und Ändern einer Anlage an Gewässern bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Die Gewässer in Nordrhein-Westfalen sind in folgende Kategorien eingeteilt:
- Gewässer 1. Ordnung ( z.B.: Rhein )
- Gewässer 2. Ordnung ( z.B.: Wupper und Agger )
- sonstige Gewässer ( alle anderen Gewässer, z.B.: Dhünn, Strunde, Sülz )
Anlagen können beispielsweise sein :
- Gebäude, Gartenhäuser, Zäune
- Strassen, Wege
- Brücken, Durchlässe, Furten
- Strom-, Wasser-, Gas-, Abwasser- und Telefonleitungen.
Zuständig für Genehmigungen von Anlagen an Gewässern 2. Ordnung ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, an sonstigen Gewässern die Untere Umweltschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Ein Antragsformular mit einem Hinweis auf weitere erforderliche Unterlagen finden Sie unter den Formularen.
Gebühren
Gebührenerhebung
Die Bearbeitungsgebühr hängt von den Baukosten ab. Die Mindestgebühr beträgt 460,- Euro.
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