Unterhaltssicherung
Freiwillig Wehrdienstleistende und deren Familienangehörige bzw. Wehrübende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Seit dem 01.11.2015 ist der Rheinisch-Bergische Kreis nicht mehr für die Bearbeitung der Unterhaltssicherung zuständig. Weitere Informationenen erhalten Sie unter Zusätzliche Infos.
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