Verlängerung von Fahrerlaubnissen (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E)
Sie besitzen einen Führerschein, in dem die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E befristet sind, und wollen diesen um weitere fünf Jahre verlängern? Oder besitzen Sie noch einen Papierführerschein der Klasse 2 und erreichen bald das 50. Lebensjahr?
Zur Verlängerung einer solchen Fahrerlaubnis ist ein Antrag von Ihnen erforderlich. Diesen können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf stellen.
Um lange Anfahrtswege zu sparen und besonders auch im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit, besteht im Rheinisch-Bergischen Kreis die Möglichkeit den Antrag hierfür heimatnah in Ihrem zuständigen Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung zu stellen. Die dortigen Kolleginnen und Kollegen nehmen Ihre Unterlagen entgegen und leiten diese zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises weiter.
Fahrerlaubnisse der Klassen D, D1, DE und D1E können nur mit einem Führungszeugnisses verlängert werden. Dieses können Sie über Ihr zuständiges Bürgerbüro im Rathaus oder aber bequem über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wäre bei der jeweiligen Stelle zu erfragen.
Nach erfolgter Produktion des neuen EU-Kartenführerscheins erhalten Sie von der Führerscheinstelle eine Benachrichtigung, damit Sie den Führerschein abholen können.
Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung im Original (Muster siehe unten)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original (Muster siehe unten)
- ggf. Nachweis über Weiterbildungen (35 Stunden) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original
Nur für Klassen D, D1, DE und D1E
- Führungszeugnis der Belegart ‚0’ nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes
- EU-Kartenführerschein
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
Gebühren
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Verlängerung der Fahrerlaubnis mit Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95)
In Einzelfällen kann die tatsächliche Gebührenhöhe geringfügig abweichen.
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