Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang (SprengG)
Zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderlader- und Böllerschießen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Diese gibt Auskunft über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers.
Voraussetzungen:
Über die Voraussetzungen im konkreten Fall informieren Sie gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 31 - Kreispolizeibehörde.
Unterlagen
Das Formular zur Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV finden Sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde.
Gebühren
Gebühren: Die anfallenden Gebühren sind im Einzelfall zu erfragen
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