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Jagdschein - wiederholte Ausstellung

Ausgabe des Jagdscheins für Jägerinnen und Jäger, die bereits ein Jagdschein-Heft haben oder hatten.


Wegen der weitreichenden Auswirkungen des Cyberangriffs auf die Südwestfalen IT, auch auf die Arbeitsabläufe der Unteren Jagdbehörde, kann der Ablauf von Jagdscheinerteilungen nicht wie gewohnt erfolgen. Für die Verlängerung von Jagdscheinen senden Sie bitte möglichst frühzeitig den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins incl. Kopie der Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung ohne den Jagdschein an veterinaer@rbk-online.de oder an Rheinisch-Bergischer Kreis, Untere Jagdbehörde, Postfach 200450, 51434 Bergisch Gladbach.

Nach Antragsbearbeitung werden Sie zur Jagdscheinerteilung persönlich eingeladen.

Unterlagen

- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
- Jagdschein
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung

- Passbild, wenn im Jagdschein-Heft keine neue Eintragungen der Gültigkeit mehr möglich sind.

Gebühren

Die Gebühr beträgt
beim Jagdschein für 1 Jahr 35 €,
beim Jagdschein für 2 Jahre 50 €,
beim Jagdschein für 3 Jahre 65 € und
beim Tagesjagdschein 15 €.

Zahlungsart

Die Gebühr wird für eine anschließende Überweisung in Rechnung gestellt.

 

Letzte Aktualisierung: 16.08.2024

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