Schulärztliche Untersuchung / Sonderpädagogischen Förderbedarf ermitteln
Auf Antrag der Schule oder der Erziehungsberechtigten leitet die Schulaufsichtsbehörde ein "Verfahren über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort" ein.
Bestandteil dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist die schulärztliche Untersuchung des Kindes oder Jugendlichen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes.
Es wird ein Gutachten erstellt unter Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes und Beurteilung der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane sowie der feststellbaren Beinträchtigungen und Behinderungen aus medizinischer Sicht.
Das Gutachten enthält Aussagen zur gesundheitlichen Vorgeschichte, zur Seh- und Hörfähigkeit, zum Gesundheitszustand, zu möglichen Behinderungen, sowie zu medizinisch erkennbaren Zusammmenhängen zwischen dem Gesundheitszustand des Kindes und seinen Schulschwierigkeiten.
Zu den Untersuchungen sind das gelbe U-Heft, Impfpass und insbesondere vorhandene medizinische Unterlagen mitzubringen.
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