Laut Viehverkehrsverordnung benötigen alle Equiden, dies sind Pferde, Ponys, Esel, Maulesel, Maultiere und Zebras einen Equidenpass.
Durch den Equidenpass wird die Herkunft und Identität des einzelnen Tieres eindeutig und unverwechselbar beschrieben. Zudem ist eine Kennzeichung des Pferdes mit einem Transpoder-Chip nötig.
Ohne einen Equidenpass dürfen Pferde (und andere Equiden) nicht gehalten werden. Das Verbringen von Equiden ohne Equidenpass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Ein Equidenpass kann nur ausgestellt werden, wenn dem Tierhalter bereits eine Registriernummer durch die Tierseuchenkasse erteilt worden ist. Zur Registrierung der Pferdehaltung folgen Sie bitte dem Link: www.tierseuchenkasse.nrw.de
Nähere Informationen zum Equidenpass entnehmen Sie bitte den unten aufrufbaren Merkblättern.