Bauförderung durch Stiftungsmittel
Die Landrat-Lucas-Stiftung stellt Familien mit Kindern oder Familien mit einem
behinderten Familienmitglied zinsgünstige Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse als Ergänzung zur Eigenheimförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Die Landrat-Lucas-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts, die vom Rheinisch-Bergischen Kreis verwaltet wird. Sie vergibt zinsgünstige Wohnungsbaudarlehen an Familien.
Voraussetzung für die Gewährung der Stiftungsmittel ist, dass dem Haushalt zwei Kinder unter 18 Jahren oder ein behindertes Familienmitglied mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 Prozent angehört. Das Förderobjekt muss im Kreisgebiet des Rheinisch-Bergischen Kreis liegen.
Der Darlehnsgrundbetrag beträgt 8.000 Euro; für das erste und das zweite Kind werden jeweils 1.000 Euro - ab dem dritten Kind 1.500 Euro zusätzlich gewährt. Das Darlehn ist für die ersten 10 Jahre zinslos; danach setzt eine Verzinsung mit 3% jährlich ein.
Die Tilgung beträgt 3% jährlich über die gesamte Laufzeit.
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