Vorgaben der Viehverkehrsverordnung zur Registrierung und Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Schaf- und Ziegenhalter finden in dem unten aufrufbaren Merkblatt die Vorgaben der Viehverkehrsverordnung zu den Themen Führen eines Bestandsregisters, Ausstellen von Begleitpapieren und Kennzeichnung der Tiere kompakt zusammengefasst. Die im Merkblatt genannten Anlagen finden Sie unter "Formulare".
Grundsätzlich sind Halter von Schafen und Ziegen dazu verpflichtet, Ihre Tierhaltung beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzumelden.
Mehr hierzu finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite unter "Verwandte Services".
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Veterinäramt wenden.