Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
Die Kreisverwaltung erteilt die Baugenehmigungen für den Bereich der Kommunen Burscheid, Kürten und Odenthal. Im Übrigen sind die Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen jeweils für ihren Bereich zuständig.
Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob das Grundstück aus bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht bebaubar ist. Hier wird u. a. geprüft, ob die Abstandsflächen eingehalten werden, die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind, die örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden und ausreichende Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingeplant wurden. Im normalen Baugenehmigungsverfahren ist ein Brandschutzkonzept zwingend erforderlich. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren kann es bei Bedarf von der Bauaufsicht gefordert werden.
In den meisten Fällen benötigen Sie einen vorlageberechtigten EntwurfsverfasserInnen für die Erstellung Ihres Bauantrags. Auf den Internetseiten der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer können Sie einfach und schnell vorlageberechtigte ArchitektenInnen und IngenieurInnen in Ihrer Nähe finden.
Ein vollständiger Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist die Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung und Genehmigung.
Gegebenenfalls sind auch andere Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich.
Empfehlenswert ist immer eine Vorabstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die dortigen MitarbeiterInnen beraten Sie gern.
Unterlagen
Die Antragsunterlagen können über den Behördenlotsen heruntergeladen werden.
Gebühren
Die Gebühren orientieren sich an dem jeweiligen Gebührentarif der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW unter Zugrundelegung der Rohbau- oder Herstellungssumme, mindestens jedoch 50 Euro.
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