Dringende Empfehlung zur BTV-3-Impfung
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW ruft Halter von Rindern und Schafen dazu auf, ihre Tiere gegen BTV-3 zu impfen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und die Verluste der Schafhalter zu minimieren. Dies gilt vor allem für die Grundimmunisierung. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht wird. Zu den empfänglichen Tierarten gehören u.a. Haus- und Wildwiederkäuer (Schafe, Ziegen, Rinder, Rot-, Rehwild). Es handelt sich um eine durch Vektoren übertragene Erkrankung – dies bedeutet, dass die Ansteckung des Virus nicht von Tier zu Tier, sondern über sogenannte Vektoren, in diesem Falle über Gnitzen, erfolgt. Dies sind blutsaugende Mücken der Gattung Culicuides. Das Blauzungenvirus wird von diesen über die Blutmahlzeit bei infizierten Wirtstieren aufgenommen und kann sich in den Mücken unter geeigneten Temperaturbedingungen vermehren und durch eine weitere Blutmahlzeit schließlich auf empfängliche Tiere übertragen werden. Somit korreliert die Anzahl der Krankheitsfälle mit der Aktivität der Gnitzen, weshalb insbesondere in den Sommermonaten verstärkt mit dem Auftreten der Blauzungenkrankheit gerechnet werden muss.
Die Tierhalter empfänglicher Tierarten sind dazu aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit schnellstmöglich eine Abklärungsuntersuchung eingeleitet werden kann.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich und es besteht keine Ansteckungsgefahr.
Symptome:
Insbesondere Schafe können schwer erkranken und zeigen dann eine deutliche Klinik. Dazu gehören Fieber, Apathie und Absonderung von der Herde sowie Rötungen und Schwellungen der Schleimhäute im Kopfbereich. Auch Blutungen bis hin zu Blaufärbungen im Maulbereich, vor allem der Zunge, verbunden mit erhöhtem Speichelfluss sind möglich. Sind auch die Kronsäume der Klauen betroffen, kommt es zu Lahmheit, gekrümmtem Rücken und vermehrtem Liegen. Bei tragenden Tieren kann es zu Aborten kommen.
Erkrankte Rinder zeigen i.d.R. deutlich mildere oder auch gar keine Symptome, sodass die Erkrankung hier häufig übersehen wird. Als typische Symptome sind hier Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute (v. a. an Zunge, Maul und Kronsaum) zu nennen. Die klinischen Erscheinungen ähneln den Symptomen der Maul- und Klauenseuche.
An der Blauzungenkrankheit erkrankte Tiere zeigen zumeist einen starken Leistungsrückgang, sodass trotz einer möglichen Ausheilung neben erheblichem Leiden auch ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstehen kann.
Die Behandlung kann lediglich symptomatisch erfolgen.
Bekämpfung:
Die Blauzungenkrankheit ist nach dem neuen europäischen Tiergesundheitsrecht eine nicht mehr verpflichtend, sondern lediglich optional zu bekämpfende Tierseuche (sog. Seuche der Kategorie C+D+E). Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.
Die Erfahrung aus dem Ausbruchsgeschehen mit dem Serotyp BTV-8 in Europa und Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009 hat gezeigt, dass die Impfung sowie auch der Vektorschutz entscheidend sind, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Tiere mit durchlebter Infektion sowie geimpfte Tiere weisen eine lebenslange belastbare Immunität gegen den BTV-Serotypen auf, mit dem sie infiziert waren. Bisher sind 24 Serotypen des Virus bekannt.
Aktuelle Seuchenlage (Stand Juli 2024):
Nachdem Deutschland seit dem 1. Juni 2023 den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit zurückerlangt hatte, kam es am 5. September 2023 zur Feststellung des Virus vom Serotyp BTV-3 bei einem Schaf in den Niederlanden. Dieser Serotyp war zuvor nicht in Europa vorgekommen. Es kam zu einem raschen Anstieg der registrierten Fälle in den Niederlanden und ab dem 5. Oktober 2023 auch in Belgien. Der erste Fall der Blauzungenkrankheit in Deutschland wurde dann am 12. Oktober 2023 in Nordrhein-Westfalen in einem Schafbestand amtlich festgestellt. Kurz darauf folgten dort und in Niedersachsen weitere Ausbrüche. Aufgrund dessen wurde der Seuchenfreiheitsstatus für das ganze Gebiet der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Auch Rheinland-Pfalz ist mittlerweile betroffen. Alle anderen Bundesländer sind bisher weiterhin seuchenfrei. Es muss jedoch aufgrund der jahreszeitlich bedingten erhöhten Aktivität der Gnitzen mit einer Ausbreitung auf weitere Gebiete Deutschlands gerechnet werden.
Im Rheinisch-Bergischen-Kreis gibt es bisher keine Fälle der Blauzungenkrankheit.
Aktuelle Informationen bezüglich der aktuellen Seuchenlage finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LANUV) unter folgendem Link: LANUV NRW: Blauzungenkrankheit
Auswirkungen auf das Verbringen von empfänglichen Tierarten:
Durch den Seuchenfreiheitsstatusverlust der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz ist das Verbringen von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten, aber auch von deren Produkten wie Sperma und Embryonen in seuchenfreie Bundesländer und Gebiete in der EU nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Verbringungen zwischen nicht seuchenfreien Bundesländern und EU-Mitgliedsstaaten (Niederlande, Belgien) sind ohne weitere Auflagen möglich.
Genaueres zu den Verbringungsregelungen finden Sie hier: LANUV NRW: Blauzungenkrankheit
Impfung
Am 20. Februar 2025 hat die EU-Komission eine Zulassung für die Impfstoffe Bluevac-3 für Rinder und Schafe sowie für Syvazul BTV 3 für Schafe erteilt. Somit darf der Impfstoff Bultavo 3 nicht mehr verwendet werden.
Der aktuelle Stand hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Impfstoffe kann auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein abgerufen werden: Ausbruch der Blauzungenkrankheit – Aktuelle Meldungen – Tierärztekammer Nordrhein
Ziel der Impfung ist es, empfängliche Tierarten vor schweren Erkrankungsfolgen und dem Tod zu schützen. Dies trifft im Besonderen auf Schafe zu, da diese häufig sehr stark erkranken oder auch verenden. Im Hinblick auf das Verbringen von empfänglichen Tierarten in freie Gebiete bietet diese Impfung jedoch keine Vorteile.
Damit möglichst viele Schafhalter die Impfung nutzen, wird die Beihilfe der Tierseuchenkasse NRW je Impfung von 1 € auf 1,50 € angehoben. Neben der einmaligen Impfung kann ggf. auch die Finanzierung einer Boosterung nach 3-4 Wochen mit einer Beihilfe von 1,50 € bezuschusst werden. Die Rinderhalter haben Anspruch auf eine Beihilfe wie bisher von 2 € je Impfung. Dabei ist die Gesamtbestandsimpfung keine Voraussetzung mehr für die Zahlung der Beihilfe, auch die Impfung von Teilbeständen wird bezuschusst. Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, ist eine Eintragung der Impfung in HI-Tier erforderlich.
Einzelheiten zu den Beihilfevoraussetzungen sowie das Formular zur Antragstellung können Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse abrufen: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm
Auf die Empfehlungen der StikoVet bezüglich der Blauzungen-Impfung für Wiederkäuer sei an dieser Stelle zusätzlich hingewiesen. Kurzmitteilung des FLI vom 03.07.2024
Hinweise für Jägerinnen und Jäger:
Jägerinnen und Jäger werden gebeten, verendetes Reh- oder Rotwild dem Veterinäramt zu melden, damit auch bei diesen Tieren eine Untersuchung auf die Blauzungenkrankheit erfolgen kann.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02202/13-2815 zur Verfügung.