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Landschaftsplan (Allgemeine Information)

Inhalte eines Landschaftsplans


Der Landschaftsplan ist ein naturschutzfachlicher Fachplan. Er enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Landschaft sowie zur Wiederherstellung geschädigter Landschaftsräume.

In NRW wird der Landschaftsplan als Satzung beschlossen. Die Festsetzungen des Landschaftsplans in Text und Karte stellen also geltendes Recht dar; die Ver- und Gebote der Schutzgebiete und -objekte sind demnach von jedermann zu beachten. Die Entwicklungsziele dagegen sind bei allen behördlichen Maßnahmen, d.h. auch bei zukünftiger Fachplanung zu berücksichtigen. Für die Bürgerinnen und Bürger entfalten die Entwicklungsziele jedoch keine unmittelbare Wirkung.

Schutzgebiete des Landschaftsplans sind Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Innerhalb der Naturschutzgebiete befinden sich die besonders sensiblen Bereiche. Hier sollen sich Tiere und Pflanzen ungestört entwickeln können. Innerhalb der Landschaftsschutzgebiete dagegen wird die vielfältige und reich strukturierte bergische Kulturlandschaft geschützt, auch als Erholungsraum für den Menschen. Da der Rheinisch-Bergische Kreis als Naherholungsraum u.a. auch für die angrenzenden Großstädte Köln und Leverkusen eine besondere Bedeutung besitzt und trotz der Bevölkerungsdichte eine hervorragende und vielgestaltige Landschaft mit weiträumigen und lärmarmen Erholungsräumen aufweist, sind die meisten Flächen im Landschaftsplan grün dargestellt – also als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

Schutzobjekte des Landschaftsplans sind Naturdenkmäler, sogenannte „Einzelschöpfungen der Natur“ und geschützte Landschaftsbestandteile, als kleinflächige Besonderheiten, oftmals mit kulturhistorischer Entstehungsgeschichte.

Die besonderen Festsetzungen für die forstliche Nutzung in geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturschutzgebieten schützen diese besonders wertvollen und sensiblen Bereiche vor Wiederaufforstungen mit standortfremden Baumarten und vor Kahlschlägen, wenn dies für den Erhalt, die Entwicklung oder die Wiederherstellung dieser Gebiete notwendig ist.

Darüber hinaus werden im Landschaftsplan Zweckbestimmungen für Brachflächen sowie weitere Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnamen festgesetzt. Bei diesen Festsetzungen handelt es sich i.d.R. um naturschutzfachlich notwendige Nutzungs-, Pflege- oder Bewirtschaftungsvorgaben, die im Rheinisch-Bergischen Kreis ausschließlich auf freiwilliger vertraglicher Basis mit Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen bzw. Nutzerinnen und Nutzern umgesetzt werden. Maßnahmen an Quellen, Teichen oder Fließgewässern werden in der Regel in Kooperation mit dem jeweiligen Träger der Gewässerunterhaltung durchgeführt.

Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplans

Der Landschaftsplan wird von der Kreisverwaltung, Amt für Planung und Landschaftsschutz, in einem mehrjährigen öffentlichen Verfahren unter mindestens zweimaliger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der von der Planung betroffenen Fachbehörden aufgestellt.

Nach Erstellung des Landschaftsplan-Vorentwurfes findet zunächst die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt und am Schutz der Natur mitzuwirken. Innerhalb eines öffentlich bekanntgemachten Zeitraumes können die Planunterlagen eingesehen und Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgetragen werden. Die von der Planung betroffenen Fachbehörden sowie ggf. weitere Träger öffentlicher Belange werden von der Kreisverwaltung angeschrieben und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.

Die vorgetragenen Belange werden nachfolgend in den Fachausschüssen des Kreises beraten. Die Entscheidung darüber trifft der Kreistag. Nach der Anpassung des Landschaftsplanentwurfes beschließt der Kreistag die öffentliche Auslegung. Im Anschluss daran erfolgt die erneute Beratung der Eingaben und die Entscheidung darüber. Der abgestimmte Landschaftsplan wird in seiner endgültigen Fassung vom Kreistag als Satzung beschlossen und ist anschließend der Bezirksregierung Köln als höhere Naturschutzbehörde anzuzeigen. Mit der Bekanntmachung des durchgeführten Anzeigeverfahrens tritt der Landschaftsplan in Kraft.

Derzeit wird der Landschaftsplan „Südkreis“ überarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Planung und Landschaftsschutz.

Die aktuell rechtskräftigen Landschaftspläne können Sie z.B. im Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises einsehen oder auf der Seite „Landschaftsplanung im Kreis“ aufrufen, siehe unter „Verwandte Services“.

Letzte Aktualisierung: 13.08.2024

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