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28 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

Sechs neue bestätigte Corona-Fälle sind gestern Abend bekannt geworden. Zwei von den gestern bestätigten Fällen kommen aus dem näheren familiären Umfeld von bereits positiv getesteten Personen. Somit standen sie in der Inkubationszeit bereits unter häuslicher Quarantäne. Daher müssen bei diesen beiden Fällen keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.

Mit Stand heute sind es insgesamt 28 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (6), Kürten (1), Leichlingen (4), Odenthal (1), Overath (6), Rösrath (1) und Wermelskirchen (3). Sechs aktuelle Fälle müssen noch zugeordnet werden. Die Kontaktpersonen wurden ermittelt und kontaktiert. Sie stehen unter häuslicher Quarantäne. Gemeinschaftseinrichtungen sind nicht betroffen. Den Betroffenen geht es den Umständen entsprechend gut.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar. Dieses Serviceangebot hat der Rheinisch-Bergische Kreis nun auch auf das Wochenende ausgeweitet und beatwortet Fragen rund um das Corona-Virus im Zeitraum von 10 bis 16 Uhr.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen Menschenmassen sollten gemieden werden.
Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering.
Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

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