Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen erlassen.
Die Dienstleistungsrichtlinie hat unter anderen den Abbau von rechtlichen und bürokratischen Hindernissen und zwischenstaatlichen Hemmnissen, sowie die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen zum Ziel. Desweiteren sind Erleichterungen für Dienstleister (Unternehmer) vorgesehen, so zum Beispiel die Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungen und eine elektronische Verfahrensabwicklung.
Nicht annehmbare Dienstleistungen
Die Dienstleistungsrichtlinie nimmt eine Reihe von Dienstleistungen ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich aus, das heißt, der EAP darf Anträge mit folgenden Dienstleistungen nicht annehmen:
- Nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Finanzdienstleistungen
- Dienstleistungen und Netze der elektronische Kommunikation
- Verkehrsdienstleistungen
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Gesundheitswesen
- Audiovisuelle Dienste und Rundfunkdienstleistungen
- Glücksspielaktivitäten
- Mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbundene Tätigkeiten
- Soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen
- Private Sicherheitsdienste
- Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden