Um diejenigen unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Infrastruktur zu versorgen, die für die Netzbetreiber aufgrund dezentraler Lage und geringer Siedlungsdichte in der Regel wenig attraktiv erscheinen, wurde bereits Ende 2016 ein durch die Kreisverwaltung koordiniertes, kreisweites Ausbauprojekt im Rahmen des Bundesförderprogramms beantragt.
Zu diesem Zeitpunkt war lediglich die Förderung von kupferbasierter Infrastruktur möglich, wobei Glasfaser nur bis zu den Verteilerästen verlegt werden konnte (FTTC = Fiber to the Curb). Die Grenze der realisierbaren Downloadgeschwindigkeit lag bei 50 bis maximal 100 Mbit/s im Download, das Fördervolumen lag bei knapp vier Mio. Euro.
Mehrfache Änderungen im Bundesförderprogramm mit einer gravierenden Novellierung im Jahr 2018 ermöglichten es zwischenzeitlich, bereits beantragte Projekte in einen kompletten Glasfaserausbau bis in die Häuser (FTTH = Fiber to the Home) umzuwandeln. Obwohl mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung im Antragsprozedere und einer Verdoppelung der Projektumsetzungsdauer zu rechnen war, hatte sich der Lenkungskreis Breitbandversorgung einvernehmlich dazu entschlossen, ein sogenanntes „Technologie-Upgrade“ beim Fördergeber zu beantragen.
Insgesamt stehen nach mehreren Änderungsanträgen für dieses Projekt rund 21 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, welche die sogenannte „Wirtschaftlichkeitslücke“ ausgleichen sollen. Gemeint ist damit der Differenzbetrag, der dem Netzbetreiber noch fehlt, um nach wirtschaftlichen Kriterien die betreffenden Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen. Rund 5.500 Anschlüsse in den unterversorgten Siedlungsbereichen, 74 Schulen sowie 14 Gewerbegebiete in allen acht Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises werden hierdurch schnelle Glasfaseranschlüsse erhalten.
Im Dezember 2019 sagte der Bund Fördermittel in Höhe von 11 Millionen Euro endgültig zu. Ende März 2020 folgte dann der Zuwendungsbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen über weitere 10 Millionen Euro, die als Ko-Finanzierung im Rahmen des Projektes bereitgestellt werden. Kommunen mit gesichertem Haushalt haben allerdings einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent, bezogen auf ihren jeweiligen Anteil am Gesamtvolumen, zu tragen.
Unmittelbar im Anschluss an die endgültigen Förderzusagen wurde der Zuschlag an die Telekom Deutschland GmbH erteilt. In einem zuvor europaweit durchgeführten Ausschreibungsverfahren hatte der Netzbetreiber als einziges Unternehmen ein Angebot abgegeben. Mit Auftragsvergabe durch die Kreisverwaltung ist das Ausbauprojekt Anfang April 2020 gestartet und wird gemäß Angebot der Telekom eine Laufzeit von 36 Monaten haben. Mit Abschluss des Projektes wird mit rund 98 Prozent der weitaus größte Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises mit Übertragungsraten von über 50 Mbit/s im Download versorgt sein.
Bevor jedoch die ersten Baustellen eröffnet werden konnten, war eine aufwändige Feinplanung durch den Netzbetreiber erforderlich. Darüber hinaus mussten noch weitere wichtige Schritte durchgeführt werden, bevor die eigentlichen Tiefbauarbeiten beginnen konnten. Hierzu gehörte zum Beispiel die Auswahl und Sicherung der Standorte für die sogenannten Hauptverteiler in Abstimmung mit den Kommunen sowie die Akquise und Beauftragung von Tiefbauunternehmen, deren Verfügbarkeit seit geraumer Zeit immer geringer wird. zusätzlich waren vor Beginn der Tiefbauarbeiten auch die erforderlichen Genehmigungsverfahren mit den zuständigen Ämtern der Kommunen durchzuführen.
Im September 2021 wurde zunächst mit der Anbindung der 74 Schulen begonnen, die durch die Maßnahme mit hoher Priorität angeschlossen werden sollen. In Kürze steht nun auch die Anbindung der 5.500 Haushalte und mehr der über 750 Unternehmen an, die als unterversorgt identifiziert worden sind. Alle förderfähigen Anschlüsse sollen mit der modernsten Übertragungstechnik durch einen Glasfaseranschluss mit Bandbreiten von bis zu 1.000 MBit/s im Download und bis zu 500 MBit/s im Upload ausgebaut werden.
Die Verlegung der Anschlüsse ist während der Umsetzungsphase des Projektes kostenfrei. Da die Glasfaserkabel bis in die Häuser gelegt werden müssen, benötigt die Telekom von den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Auftrag für die Verlegung des Glasfaserkabels auf dem Grundstück bis ins Haus.
Wichtig: Ohne diese Beauftragung können die Häuser nicht angeschlossen werden!
Die Kreisverwaltung hat im Laufe des Monats Mai 2022 postalische Anschreiben an über 4.600 Personen mit Grundstückseigentum im Fördergebiet verschickt, in denen das Prozedere für die Beauftragung ausführlich erläutert wurde.
Sollten die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Möglichkeit der kostenlosen Beauftragung zum jetzigen nicht nutzen wollen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Glasfaseranschluss wünschen, so wären die hierfür üblicherweise anfallenden einmaligen Kosten in Höhe von mindestens 800,00 Euro selbst zu tragen.
Hinweis: Die Herstellung eines geförderten Glasfaser-Hausanschlusses durch die Deutsche Telekom ist unabhängig von der Beauftragung eines Telekommunikationsdienstes für Internet oder Telefon. Auch andere Marktanbieter dürfen die geförderten Glasfaserleitungen nutzen und ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Die Tiefbauarbeiten sind zum größten Teil abgeschlossen. Dennoch gab es in einigen Fällen Verzögerungen. Laut Auskunft der Deutschen Telekom ist davon auszugehen, dass die letzten Arbeiten im Laufe des ersten Quartals 2025 abgeschlossen sein werden.
Mit Umsetzung des ersten Bundesförderprojektes sind die Breitbandaktivitäten des Rheinisch-Bergischen Kreises und seiner Kommunen noch nicht beendet. Auf Grund der Förderbedingungen im Rahmen des ersten Bundesförderprojektes war es nicht möglich, alle unterversorgten Gebiete zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeitsaspekte und andere Förderbedingungen waren im damaligen (dritten) Förderaufruf des Bundes von den Antragstellern zu berücksichtigen. Um die Fördermittel zu erhalten, wurden die Anträge nach einem sog. „Scoring-Modell“ bewertet. Dies hatte zur Folge, dass weitere unterversorgte Bereiche des Kreisgebietes im Förderantrag nicht berücksichtigt werden konnten. Im Allgemeinen werden diese Gebiete als sogenannte „Weiße Flecken“ bezeichnet.
Durch die Novellierung der Bundesförderrichtlinie im Juli 2018 ist mit dem sechsten Förderaufruf das Scoring-Verfahren entfallen, wodurch schließlich eine Beseitigung der bisher noch unterversorgten Gebiete ermöglicht wurde. Auf dieser Grundlage hat der Rheinisch-Bergische Kreis in Abstimmung mit dem Lenkungskreis Breitbandversorgung im Juli 2019 einen weiteren Förderantrag im Bundesförderprogramm für die Kommunen Burscheid, Kürten, Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen eingereicht. Im Juni 2020 hat die Kreisverwaltung einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes erhalten. Die Ko-Finanzierung in Höhe von weiteren 40 bis 50 Prozent, orientiert an der Haushaltslage der jeweiligen Kommunen, soll erneut durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden.
Die Kreisverwaltung führt ein EU-weites, zweistufiges Ausschreibungsverfahren durch, das in Kürze zum Abschluss gebracht wird. Zunächst erfolgte ein Teilnahmewettbewerb, in dessen Rahmen interessierte Netzbetreiber sich für das Projekt bewerben konnten. Darauf folgte als zweite Stufe die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Nach Ablauf der Angebotsfrist im August 2022 erfolgten die Auswertung der endgültigen Angebote sowie Gespräche mit den Bietern. Es wurden zwei Bieter ausgewählt und Vertragsverhandlungen durchgeführt. Mitte Dezember 2022 wurde auf Basis der in den Angeboten kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücken in Höhe von insgesamt 36,6 Mio. Euro ein Konkretisierungsantrag beim Fördergeber eingereicht. Dieser Antrag durchlief ein aufwändiges Prüfverfahren durch den Projektträger des Fördergebers.
Die Kreisverwaltung hat Ende November 2023 den endgültigen Zuwendungsbescheid des Bundes und Mitte März 2024 den endgültigen Zuwendungsbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Anfang September 2025 wurden die Zuwendungsverträge zwischen der Kreisverwaltung und den ausgewählten Netzbetreibern epcan GmbH und Deutsche Telekom unterzeichnet, womit das Projekt offiziell gestartet wurde. Die Projektlaufzeit wird insgesamt 24 Monate betragen.
Die epcan GmbH wird im Rahmen des Förderprojektes in den Siedlungsbereichen rund 2.200 Haushalte, acht Schulen und ein Krankenhaus mit Glasfaserinfrastruktur versorgen. Des Weiteren wird die Deutsche Telekom 634 Unternehmen in 46 Gewerbegebieten mit Glasfaser anbinden.
Klicken Sie auf den folgenden Link, um im Geoportal des Rheinisch-Bergischen Kreises die Karten mit den Fördergebieten zu sehen:
Kartendienst Fördergebiete Breitband
Noch bevor eine Novellierung der Bundesförderung absehbar war, haben sich die Städte Bergisch Gladbach und Burscheid dazu entschlossen, die restlichen weißen Flecken zu beseitigen. Zu diesem Zweck haben die Kommunen das Förderprogramm „NGA-Förderung im ländlichen Raum“ des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt und Mitte 2017 mit Unterstützung der Kreisverwaltung jeweils eigene Förderanträge eingereicht. In beiden Projekten ging der Zuschlag an die deutsche Telekom, die wiederum als einziger Netzbetreiber Angebote abgegeben hatte. Die Projekte sind inzwischen abgeschlossen. In der Stadt Burscheid wurden rund 500 Haushalte durch das Landesförderprojekt mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt. In der Stadt Bergisch Gladbach wurden durch die Landesförderung rund 440 Haushalte und Gewerbebetriebe mit leistungsfähiger Infrastruktur versorgt. Die Umsetzung der Projekte erfolgte in enger Abstimmung mit den Bundesfördermaßnahmen.