Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Wie verhalte ich mich bei einer Überschwemmung?

  • Denken Sie in allererster Linie an sich und Ihr Leben!
  • Betreten Sie keine überfluteten Räume, es besteht Stromschlaggefahr!
  • Häufig lassen sich Türen oder Fenster gegen den Druck des einströmenden Wassers nicht mehr öffnen.
  • Gehen oder fahren Sie nicht durch überflutete Unterführungen oder Straßen. Je nach Wassertiefe und Strömungsgeschwindigkeit besteht Lebensgefahr. Sie können nicht erkennen, was sich unter der Wasseroberfläche befindet, ob z.B. Gully- oder Schachtabdeckungen offen sind. Durch den Sog können Personen angesaugt werden.
  • Bedenken Sie, dass selbst kleine Gewässer blitzschnell über ihre Ufer treten können. Halten Sie sich mit Abstand zum Ufer auf.

Wie kann Wasser in mein Gebäude eindringen?

Durch Starkregenereignisse können

  • Bäche innerhalb kürzester Zeit ansteigen und über ihre Ufer treten. Gerade die Mittelgebirgsbäche unseres Bergischen Landes reagieren sehr sensibel und schnell auf Niederschlagsereignisse,
  • die Kanäle, Regenrinnen und sonstige Entwässerungseinrichtungen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen, vollgefüllt sein und kein Wasser mehr aufnehmen,
  • die Wassermassen nur noch unkontrolliert an der Oberfläche abfließen. Es fällt in kurzer Zeit so viel Wasser, das dieses nicht versickern oder der Kanalisation zu laufen kann und stattdessen auf der Geländeoberfläche abfließt. Insbesondere an Hängen, im Bereich großer Höhenunterschiede tritt das „wild abfließende Wasser“ auf. Es kommt so zu Überflutungen, häufig werden Schlamm und Geröll vom Regenwasser mitgerissen.

Somit sind Grundstücke in der Nähe von Fließgewässern, an Hängen und in Senken besonders gefährdet. Das abfließende Wasser kann leicht in ebenerdige oder unter der Geländeoberkante liegende Räume eindringen. Zutrittsmöglichkeiten sind Kellerfenster, Lichtschächte, ebenerdige Türen oder Kellerabgänge.

Lassen sich ebenerdige Zugänge absichern oder durch Schwellen schützen?

Zutrittsmöglichkeiten über Lichtschächte können durch Aufkantungen, Glasbausteine oder druckwasserdichte Fenster entschärft werden. Treppenabgänge in Kellerräume sollten so ausgeführt werden, dass über die Tür ein Zutritt von Wasser, z.B. durch eine Aufkantung verhindert wird.
Liegen Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen u.ä. tiefer als die Rückstauebene (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück), so müssen diese dringend gegen Rückstau gesichert werden. Sonst kann es zu unangenehmen Kellerüberflutungen, oder, bei nicht unterkellerten Gebäuden, zu Überflutungen des Erdgeschosses kommen.

Die Entwässerungssatzung Ihrer Kommune schreibt in der Regel den Einbau einer solchen Rückstausicherung vor. Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes verpflichtet in § 5 Abs. 2 jeden Einzelnen, der von Hochwasser betroffen sein kann, zu geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser.

In jedem Fall sollten sich Eigentümerinnen und Eigentümer auch hier fremder Hilfe z.B. durch Sanitärfachfirmen, Architekten oder Ingenieuren bedienen. In kritisch gelegenen Gelände- und Gebäudesituationen ist die private Vorsorge unbedingt erforderlich.

Das Hochwasser-Kompetenz-Centrum e.V. (HKC) in Köln bietet beispielsweise jedem Eigentümerinnen und Eigentümer gegen geringe Kosten Beratung und die Erstellung eines Hochwasserpasses an (Flyer rechts im Downloadbereich). Der Inhaber des Hochwasser-Passes hat damit eine fundierte Risikoeinschätzung für sein Haus und erhält zudem Tipps, wie durch Vorsorgemaßnahmen eine Hochwasser-/Starkregengefährdung reduziert werden kann. Die Erstellung des Passes wird von manchen Elementarschadenversicherungen unterstützt.

Wie kann ich mich schützen?

Eine Beurteilung kann nur anhand einer zusammenhängenden Betrachtung von Gebäude und umliegenden Gelände erfolgen. Einen ersten Anhaltspunkt für mögliche Fließwege des Regenwassers bieten die Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten. Betrachtet man das Gebäude kritisch, lassen sich eventuell Zutrittswege und Möglichkeiten, diese zu verhindern, erkennen.

Hier gelangen Sie zu den Starkregengefahrenkarten für den Rheinisch-Bergischen Kreis.

Was kann ich noch tun?

Eine Versicherung kann helfen. Es empfiehlt sich, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen und sich beraten zu lassen. Eine Elementarschadensversicherung, welche die Schäden von Rückstau und Überflutungen durch oberflächlich zufließendes Regenwasser abdeckt, kann schnell ihr Geld wert sein. Gerade weil in der Vergangenheit Risiken womöglich nicht besonders hoch eingestuft wurden, kann es jetzt vor dem Hintergrund des Klimawandels sinnvoll sein, eine entsprechende Elementarschadensversicherung abzuschließen. Bevor der Schadensfall eintritt oder die Versicherungsbeiträge aufgrund der Häufung von Unwetterereignissen ansteigen.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Weitere Hinweise und Anregungen finden Sie in dem sehr guten Leitfaden „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (Flyer rechts im Downloadbereich).

Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale NRW die Broschüren "Alles klar bei Starkregen“ und „Boden will atmen“ veröffentlicht. Sie bietet auch unter https://www.abwasser-beratung.nrw/ nützliche Tipps zu verschiedenen Abwasserthemen.

Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUMB) ist die „Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ veröffentlicht worden. Eine weitere Broschüre hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung mit dem „Leitfaden Starkregen“ veröffentlicht.

Es gibt eine Vielzahl von Veröffentlichungen, die Sie bei einer Recherche im Internet finden können, deswegen haben wir hier nur eine kleine Auswahl auf dieser Seite im Downloadbereich aufgeführt. Dieses Thema beschäftigt viele Akteure: Kommunen, Wasserverbände, Bürgerinnen und Bürger, den Kreis als Genehmigungsbehörde und andere Beteiligte.

Somit ist der Schutz vor Starkregen und Hochwasser eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten – Bürgerinnen und Bürger, Kreis und Kommunen, Ab-/Wasserverbände und weitere Akteure – an einem Strang ziehen. Trotzdem wird es den 100%igen Schutz vor Hochwasserereignissen nicht geben.