Zutrittsmöglichkeiten über Lichtschächte können durch Aufkantungen, Glasbausteine oder druckwasserdichte Fenster entschärft werden. Treppenabgänge in Kellerräume sollten so ausgeführt werden, dass über die Tür ein Zutritt von Wasser, z.B. durch eine Aufkantung verhindert wird.
Liegen Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen u.ä. tiefer als die Rückstauebene (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück), so müssen diese dringend gegen Rückstau gesichert werden. Sonst kann es zu unangenehmen Kellerüberflutungen, oder, bei nicht unterkellerten Gebäuden, zu Überflutungen des Erdgeschosses kommen.
Die Entwässerungssatzung Ihrer Kommune schreibt in der Regel den Einbau einer solchen Rückstausicherung vor. Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes verpflichtet in § 5 Abs. 2 jeden Einzelnen, der von Hochwasser betroffen sein kann, zu geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser.
In jedem Fall sollten sich Eigentümerinnen und Eigentümer auch hier fremder Hilfe z.B. durch Sanitärfachfirmen, Architekten oder Ingenieuren bedienen. In kritisch gelegenen Gelände- und Gebäudesituationen ist die private Vorsorge unbedingt erforderlich.
Das Hochwasser-Kompetenz-Centrum e.V. (HKC) in Köln bietet beispielsweise jedem Eigentümerinnen und Eigentümer gegen geringe Kosten Beratung und die Erstellung eines Hochwasserpasses an (Flyer rechts im Downloadbereich). Der Inhaber des Hochwasser-Passes hat damit eine fundierte Risikoeinschätzung für sein Haus und erhält zudem Tipps, wie durch Vorsorgemaßnahmen eine Hochwasser-/Starkregengefährdung reduziert werden kann. Die Erstellung des Passes wird von manchen Elementarschadenversicherungen unterstützt.