Ziel des Förderaufrufs ist die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen.
Eine Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude" (progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude).
Förderfähig ist bei anteiliger Gewährung von EU-Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 die energetische Sanierung von:
a) kulturellen Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäuden für kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte und Kunstausstellungen,
b) Bibliotheken und Büchereien,
c) Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude wie z.B. Umkleide-, Wasch- und Duschräume, Toiletten, Schulungs- und Besprechungsräume von Sporthallen und Sportplätzen, die für die Ausübung einer sportlichen Betätigung geeignet und bestimmt sind und in denen Sportunterricht erteilt wird oder die für den Trainings- und Wettkampfbetrieb genutzt werden,
d) Schwimmbädern, soweit sie zum sportlichen Schwimmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind,
e) Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbädern, soweit sie auf
Rehabilitationsmaßnahmen und nicht auf die Erholung und den Spaß der Badegäste ausgelegt sind,
f) Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheimen und Jugendherbergen,
g) Pflegeheimen und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.
Die zu sanierenden Gebäude müssen vor 1977 errichtet worden sein und unter den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes in der jeweils geltenden Fassung fallen.
Antragsfrist: Anträge können laufend eingereicht werden, es gilt das Windhundprinzip.
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