Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft sieht das Landesnaturschutzgesetz NRW die Bildung von Naturschutzbeiräten bei den unteren Naturschutzbehörden vor.
Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern, hiervon 8 Vertretern der anerkannten Naturschutzverbände sowie 8 Vertreter aus den Bereichen der Land- und Waldwirtschaft, der Gartenbauer, der Jäger, der Fischerei, des Landessportbundes und der Imker.