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Beirat der unteren Naturschutzbehörde - "Naturschutzbeirat"

Unterlagen zur Sitzung des Naturschutzbeirates

Organ

Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft sieht das Landesnaturschutzgesetz NRW die Bildung von Naturschutzbeiräten bei den unteren Naturschutzbehörden vor.

Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern, hiervon 8 Vertretern der anerkannten Naturschutzverbände sowie 8 Vertreter aus den Bereichen der Land- und Waldwirtschaft, der Gartenbauer, der Jäger, der Fischerei, des Landessportbundes und der Imker.

Aufgaben des Naturschutzbeirates

Die Naturschutzbeiräte bei den unteren Naturschutzbehörden sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und hierzu

  • den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten
  • der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
  • Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören und unter anderem in Genehmigungs- sowie Bauleitplanungsverfahren zu beteiligen. Maßnahmen in Naturschutzgebieten erfordern im Regelfall die Zustimmung des Naturschutzbeirates. 

Zusammensetzung

Der Naturschutzbeirat besteht aus 16 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus

  • 3 Mitgliedern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
  • 2 Mitgliedern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU),
  • 2 Mitgliedern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), 
  • 1 Mitglied der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. (SDW),
  • 2 Mitgliedern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
  • 1 Mitglied des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
  • 1 gemeinsamen Mitglied des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
  • 1 gemeinsamen Mitglied der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger,
  • 1 Mitglied des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
  • 1 Mitglied des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und 
  • 1 gemeinsamen Mitglied des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V..

    Der Naturschutzbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Mitglieder und Stellvertretungen des Naturschutzbeirates

Termine und aktuelle Sitzungsunterlagen

Im Jahr finden 4 bis 5 öffentliche Sitzungen des Naturschutzbeirates statt. Je nach Bedarf kann zusätzlich ein weiterer Termin festgesetzt werden oder einer der u.g. Termine kurzfristig entfallen. Eine entsprechende Einladung bzw. Benachrichtigung erfolgt rechtzeitig. Der Sitzungsbeginn wird nach dem Umfang der jeweiligen Tagesordnung festgesetzt und in der Einladung mitgeteilt.