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Konzepte des Rheinisch-Bergischen Kreises

Erfahren Sie mehr über unsere Konzepte und Maßnahmen, die darauf abzielen, den Klimawandel zu bekämpfen, uns auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und erneuerbare Energien zu fördern.

Integriertes Klimaschutzkonzept

Das Klimaschutzkonzept mit den für den Rheinisch-Bergischen Kreis ausgewiesenen Potenzialen bildet seit 2013 die Grundlage für langfristige Entscheidungen der Energieversorgung und für die Formulierung von nachhaltigen und effektiven Klimaschutzaktivitäten. Außerdem liefert es eine Datenbasis, um die Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und CO2-Reduktion gezielt anzugehen.

Im Jahr 2018 wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept durch die B.A.U.M. Consult GmbH auf Grundlage von neuen Potenzialstudien und Daten fortgeschrieben. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat sich eine Minderung der Gesamt-CO2-Emissionen um 58 % bis zum Jahr 2030 zum Ziel gesetzt. Die Teilziele in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr des Konzeptes sind sehr ambitioniert, durch das Fachbüro aber als technisch und wirtschaftlich realisierbare Potenziale ermittelt worden.

Es gilt weiterhin, die im Integrierten Klimaschutzkonzept empfohlenen Maßnahmen schrittweise und konsequent zu realisieren. Eine erfolgreiche Maßnahmenumsetzung kann nur mit Rückendeckung und unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen des Kreises, der zahlreichen regionalen Akteur*innen und in enger Abstimmung mit den politischen Gremien des Kreises, den Kommunen sowie Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gelingen.

Konzept zur Förderung von Solarenergie

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat sich mit der Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts im Jahr 2018 das Ziel gesetzt, das Photovoltaik-Dachflächenpotenzial bis zum Jahr 2030 zu 80 Prozent auszubauen. Um aufzuzeigen, wie das Ausbauziel erreicht werden kann, wurde durch den Rheinisch-Bergischen Kreis das Konzept zur Förderung der Solarenergie für den Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt. Die klimatischen Bedingungen im Rheinisch-Bergischen Kreis sind mit einer mittleren jährlichen Sonnenscheindauer von ca. 1.850 Stunden (2020) für die Nutzung der Sonnenenergie sehr gut.

Ziel des Konzepts ist es, die Nutzung der Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) im Kreisgebiet zu fördern. Das Konzept beinhaltet als Grundlage eine Bestandsanalyse der Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen im Kreisgebiet. Darauf aufbauend wurde eine Potenzialanalyse erstellt, welche neben der Solarthermie auch die Dachflächen- und Freiflächenphotovoltaik betrachtet. Durch Experteninterviews wurden Hemmnisse und Barrieren zum Photovoltaik-Ausbau aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze erarbeitet. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sowie einer intensiven Recherche wurden abschließend Maßnahmensteckbriefe erarbeitet, eine Strategie zur Erreichung des Zwischenziels 2025 für den PV-Ausbau erstellt sowie die grundlegenden Änderungen der EEG Novellierung 2021 im Solarbereich zusammengefasst.

Das Ergebnis unserer ersten Solarförderung sehen Sie hier.

Teilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel

Das im Oktober 2021 fertiggestellte Teilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel ist Teil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Rheinisch-Bergischen Kreises. Es analysiert die möglichen Klimawandelfolgen in verschiedenen Betroffenheitsbereichen und leitet daraus insgesamt 28 praxisnahe auf den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeschnittene Maßnahmenvorschläge ab, die in Kooperation mit den Kommunen umgesetzt werden sollen. Dabei wurden insbesondere Auswirkungen in die Betrachtung mit aufgenommen, die sich aufgrund potenzieller Starkregenereignisse ergeben, sowie weitere klimawandelbedingte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Land- und Forstwirtschaft.

Erstellt wurde das Konzept mithilfe von Vertreter*innen der verschiedenen Fachämter des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie Vertreter*innen der kreisangehörigen Kommunen, der Wasserverbände, der Landwirtschaftskammer, der Kreisbauernschaft Rhein. Berg., des Regionalforstamtes Bergisches Land (Wald und Holz NRW), der Biologischen Station Rhein-Berg, der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (RBW), des Bergischen Abfallwirtschaftsverbands (BAV) und des Feuerwehrverband Rheinisch Bergischer Kreis.

Die Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert (Förderkennzeichen 03K11014).

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen.

Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.

Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Wer setzt das Klimaschutzteilkonzept um?

Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes liegt zum Teil bei der Kreisverwaltung und zum Teil bei den Kommunen oder weiteren Akteuren. Die Herausforderung für die kommenden Jahre wird es sein, die konkreten Ergebnisse des Konzeptes in die Planungsprozesse und -abläufe der Kreisverwaltung sowie der Verwaltungen der Kommunen zu integrieren, die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die verschiedenen Aktivitäten der einzelnen Akteure zu koordinieren und die Menschen im Kreis für Klimaanpassungsthemen zu sensibilisieren.

Um den Umsetzungsprozess zu steuern und zu koordinieren, wurde im September 2023 im Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte des Kreises eine Klimaanpassungsmanagerin eingestellt.

Diese Stelle wird unter dem Projekttitel: „DAS-A.2: Umsetzung eines integrierten Klimaanpassungskonzepts für den Rheinisch-Bergischen Kreis“, Förderkennzeichen 67DAA00902 für drei Jahre (vom 01.07.2023 bis 30.06.2026) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (https://bmuv.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaanpassung) zu 80% gefördert. Das Bundesumweltministerium fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken. Projektträgerin ist die Zukunft Umwelt Gesellschaft.

Aufgaben und Schwerpunkte des Klimaanpassungsmanagements des Kreise

Die Klimaanpassungsmanagerin (KAM) hat die Aufgabe, sich um die Umsetzung zentraler übergeordneter Maßnahmen zu kümmern. Dazu gehören neben der Steuerung und Koordinierung der verschiedenen Akteure und Aktivitäten im Kreis vor allem auch die Sensibilisierung der Bevölkerung, Unternehmen und weiteren Akteure sowie die Kommunikation bzw. Information der Menschen im Kreisgebiet. Eine Hauptaufgabe liegt in der Sicherstellung des Austauschs aller relevanten Personengruppen und Organisationseinheiten. Dazu führt das KAM diverse Arbeitskreise bzw. Runde Tische durch oder beteiligt sich daran. Beispiele hierfür sind der zentrale Arbeitskreis (AK) Klimaschutz und Klimaanpassung, die Runden Tische der Land- und Forstwirtschaft sowie die Arbeitsgruppe zum Schwerpunkt Gesundheit und Soziales.

Mit Hilfe des zentralen Arbeitskreises werden die Sachstände dokumentiert und evaluiert sowie das weitere Vorgehen mit allen Projektbeteiligten abgestimmt. Maßnahmen, die das KAM steuert oder begleitet, sind u.a. die Erstellung einer Klima-Checkliste sowie die damit verbundene konsequente Einbindung der Planungshinweise der Klimaanalyse bei planerischen Entscheidungen, die Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung sowie der naturnahen Gartengestaltung, der präventive Erosionsschutz in der Landwirtschaft, die Entwicklung betrieblicher Risikostrategien und die Wissensvermittlung und Bildung der Bevölkerung zu den steigenden Risiken des Klimawandels. Darüber hinaus soll das KAM Veranstaltungen durchführen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen beraten, Netzwerkarbeit betreiben und die Kreispolitik regelmäßig über den aktuellen Stand des Umsetzungsprozesses berichten. Auch das Controlling wird seitens der KAM durchgeführt. Organisatorische und administrative Aufgaben runden das Tätigkeitsfeld der KAM ab.