Förderung von Balkon- und Steckersolaranlagen
Nutzen Sie die Sonnenenergie auf Ihrem Balkon!
Mit einer Balkonsolaranlage können Sie Ihren eigenen umweltfreundlichen Strom erzeugen und somit nicht nur aktiv zum Klimaschutz beitragen, sondern auch langfristig Geld sparen.
Die Installation einer solchen Anlage ist einfach und unkompliziert, da keine aufwendigen Baumaßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus sind Balkonsolaranlagen, welche oft auch Balkonkraftwerke genannt werden, wartungsarm und haben eine lange Lebensdauer, was sie zu einer nachhaltigen Investition macht.
Die Balkonsolaranlagen sind auch für kleine Flächen geeignet und können an die Größe Ihres Balkons angepasst werden. Durch die Nutzung von Solarenergie leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und treiben die Energiewende voran.
Über folgenden Link können Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Balkonsolaranlage stellen: https://rbk3.rbkdv.de/webBalkonsolar/
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag wird ganz einfach über ein Online-Formular eingereicht. Den entsprechenden Link finden Sie zum Zeitpunkt des Förderstarts auf dieser Website. Eine Vormerkung oder vorzeitige Antragstellung ist nicht möglich.
Welche Informationen sind für die Antragstellung erforderlich?
Für die Antragstellung benötigen wir einige grundlegende Informationen von Ihnen. Dazu zählen Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ihre Bankverbindung. Zudem bitten wir um Angaben zum Objekt, einschließlich der Adresse und der Stromzählernummer.
Wie verläuft das weitere Verfahren?
Nach der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie umgehend eine Reservierungsbestätigung per E-Mail. Im Anschluss haben Sie 90 Tage Zeit, um die erforderlichen Unterlagen über unser Online-System hochzuladen.
Förderung durch den Rheinisch-Bergischen Kreis
Am 14. März 2024 stimmte der Kreistag der Umsetzung der Förderung von Balkonsolaranlagen zu! Ab Anfang April unterstützt der Rheinisch-Bergische Kreis Sie bei der Anschaffung einer Balkonsolaranlage mit einer finanziellen Förderung. Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Förderung auf einen Blick:
- Antragstellung vor oder nach Kauf der Anlage
- Bequeme Antragstellung per Online-Formular
- Nach Antragstellung ist der Zuschuss 90 Tage lang für Sie reserviert
- Pauschalförderung von 200€ pro Anlage, sofern der Anschaffungspreis der Anlage über 200€ liegt
- Pro Wohneinheit (Stromzähler) eine geförderte Anlage
- Antragsberechtig sind: Mieter:innen oder Eigentümer:innen von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken sowie alle Vereine und gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen im Rheinisch-Bergischen Kreis
Bitte beachten Sie, dass sich die oben aufgelisteten Informationen ändern können und immer die aktuelle Förderrichtlinie gilt.
Ist es Ihnen nicht möglich einen Antrag digital einzureichen, können Sie sich telefonisch unter der 02202 13 3250 bei unser Fördermittel-Hotline melden.
So läuft die Antragstellung für die Förderung ab: